Aktuelles
Ich suche dich
- Um Übung und Erfahrung zu sammeln gehe ich meiner Leidenschaft nach.
Wenn du Interesse hast dich kostenlos zu Themen in Beruf, Beziehung oder Gesundheit beraten zu lassen, dann melde dich sehr gerne bei mir.
Aktuelle Fortbildungen
- Die Ausbildung zur systemischen Therapeutin für Deeskalationstraining hat begonnen.
Ich freue mich riesig darüber hier mehr Wissen und Erfahrung für meine beratende Tätigkeit zu sammeln um so den Menschen in schwierigen Situationen noch besser helfen zu können.
- Auch eine Fortbildung zur Lebensberaterin mit Chakra- und Aurareading habe ich absolviert.
Hier bin ich aktuell auf der Suche nach Menschen, die sich kostenlos zu Themen und Herausforderungen in Beruf, Gesundheit oder Beziehung beraten lassen möchten. Gerne auch online. Melde dich über das Kontaktformular bei mir.
- Eine Ausbildung zur Körper- und Massagetherapeutin ist geplant
Hier biete ich momentan auch kostenlose Massagen und Energiearbeit an.
Coronaauflagen und Hygienekonzept
Hygienekonzept von Anika Glisic Fitness und Coaching
Auf der Grundlage von § 4 Corona VO wird in meinem Betrieb für das Training und Coaching folgendes geregelt:
1. Begrenzung der Personenzahl:
Beispiel: Die maximale Personenzahl in den Trainingsstunden wird auf Grundlage
der räumlichen Kapazitäten und der Auflagen auf 20 Personen festgelegt. Vor und
nach der Sporteinheit beträgt der Mindestabstand 1,5 Meter. Während der Sporteinheit beträgt der
Mindestabstand, sofern sportartbedingt möglich, 1,5 Meter. Anwesenheiten werden dokumentiert,
Personen mit Vorerkrankungen dürfen nicht teilnehmen.
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass es in meinem Training sportartbedingt (Kampfkunst und Kampfsport) des öfteren vorkommt, dass der Mindestabstand NICHT eingehalten werden kann, da sonst kein effektives Training möglich ist.
2. Regelung von Personenströmen und Warteschlangen
Beispiel: Hier gelten die Regelungen der jeweiligen Sportstätte. Damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, werden Ein- und Ausgang
mit Laufwegen (Pfeile) markiert.
3. Regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen
Beispiel: In geschlossenen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, werden während des
Sportbetriebes die Fenster geöffnet gehalten. Falls dies nicht möglich oder zumutbar ist wird vor und
nach der Sporteinheit gelüftet, bei mehrstündigen Einheiten spätestens stündlich.
4. Regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen
obliegt der Verantwortung der Studio und Raumbesitzer welche sich innerhalb ihres Hygienekonzepts orientieren und überprüft werden.
5. Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen
Beispiel:Oberflächen, Gegenstände und Sportgeräte, die von Personen berührt werden, sind nach jeder
Sporteinheit gründlich zu reinigen. Dafür stelle ich die geeigneten Mittel zur Verfügung.
6. Barfuß- und Sanitärbereiche
Beispiel: Sanitärbereiche und Bereiche, die ohne Schuhe betreten werden, gelten die Regelungen der jeweiligen Sportstätte.
7. Handhygiene
Beispiel: Handwaschmittel wird in ausreichender Menge in Toiletten und Sanitärräumen vorgehalten. Hier gelten die Regelungen der jeweiligen Sportstätte.
Gleiches gilt für nicht wiederverwendbare Papierhandtücher zum Händetrocknen (alternativ andere
gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen). Sollten Handwaschmittel einmal nicht
verfügbar sein, finden sich Handdesinfektionsmittel bei mir. Außerdem ist ein
Handdesinfektionsmittel im Eingangsbereich jederzeit zugänglich.
8. Austausch von Textilien
Beispiel: Trikots, Leibchen und weitere Textilien, die von einer Person benutzt wurden, werden nicht
weitergegeben, sondern nach der Benutzung ausgetauscht und vor der nächsten Benutzung
gewaschen.
9. Information
Beispiel: Ich informiere meine Teilnehmer*innen im Voraus mit meinem Hygienekonzept. Ich weise darauf hin, dass die Regelungen in den jeweiligen Sportstätten eingehalten werden müssen. Mitglieder und Teilnehmende an Sportangeboten werden im Eingangsbereich der jeweiligen Sportstätte
klar über Zutritts- und Teilnahmeverbote sowie die geltenden Abstandsregelungen und
Hygienevorgaben informiert. Im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen wird über die
Reinigungsmöglichkeiten für die Hände und auf die Notwendigkeit des gründlichen Händewaschens
informiert und hingewiesen.
10. Wer darf nicht teilnehmen
Die Teilnahme von Personen ist untersagt: die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind,oder o die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
11. Datenerfassung
Ich bin verpflichtet die Daten zu erfassen um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Siehe Anhang.
12. Sonstiges
Die Teilnahme erfolgt prinzipiell auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Teilnehmerkarte
Mit der Teilnahme bei diesem Sportangebot bestätige ich, dass ich von der auf der Homepage und im Aushang aufgeführten Regeln zur Kenntnis genommen habe.
Anika Glisic trägt die Verantwortung für die Gruppe und die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen. Während des Trainings ist diese Karte für etwaige Kontrollen bereit zu halten.
Datum/Ort:
Art der Veranstaltung:
Name | Vorname | Telefon | Adresse |
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Diese Daten werden auf Anweisung der Gesundheitsbehörden erhoben und dienen allein der Nachverfolgung
etwaiger Infektionsketten (Art. 6 Abs. 1 lit. c, f und Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO iVm § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BDSG). Sie werden allein zu diesem Zweck
verarbeitet, sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu löschen.